Der Weg zum Führerausweis
jetzt schon ab 17!

Nothelferkurs

  • ist obligatorisch
  • darf nicht älter als 6 Jahre sein

Lernfahrausweis beantragen

Das Formular kannst du direkt über die unten aufgeführten Links, auf deiner Gemeinde oder bei mir direkt beziehen:

Formular Kanton Schwyz Formular Kanton Zürich

Antragsformular ausfüllen

  • vollständig und wahrheitgetreu ausfüllen
Wenn du Fragen hast, kannst du mich gerne kontaktieren

Sehtest (ist obligatorisch) beim Optiker oder Augenarzt machen

wichtig:

  • Es muss ein ermächtigter Optiker sein
  • nicht vergessen:
    • Antragsformular
    • ID
    • Pass
  • Der Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein

Wohnsitzbestätigung bei der Wohngemeinde

  • Das Gesuchsformular bei der Gemeinde bestätigen lassen
  • wichtig:
    • Passfoto (35x45mm)
    • ID
    • Pass

Einreichen des Gesuchsformular

  • Per Post oder persönlich beim Strassenverkehrsamt

Anmeldung zur Theorieprüfung

  • online oder telefonisch
    • Verkehrsamt
    • Schwyz
    • Telefon
    • 041 819 21 34
    • Prüfstelle
    • Pfäffikon
    • Telefon
    • 041 819 17 53
  • die Theorieprüfung kannst du frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolvieren.
  • für die Kategorie B beträgt das Mindestalter 17 Jahre, für die Kategorie A1 16 Jahre
  • lernen mit Hilfe der App, der Lern-CD oder im Theorie-Kurs bei mir

Die bestandene Theorieprüfung führt zum Lernfahrausweis

  • Neu per 1.1.2021: Lernfahrten mit 17 Jahren
    Wer den Lernfahrausweis für Personenwagen ab 1. Januar 2021 vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erwirbt, muss eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Damit die Führerprüfung trotz der einjährigen Lernphase mit 18 absolviert werden kann, darf der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Geburtstag erwerben, gilt die zwölfmonatige Lernphase nicht
  • Details

Der Führerausweis auf Probe Zweiphasenausbildung für Neulenker

  • Dauer der Probezeit
    Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen werden, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen.
  • Dauer der Weiterbildung
    Innerhalb der ersten zwölf Monate der dreijährigen Probezeit, muss der Weiterbildungskurs besucht werden (Dauer 7 Stunden). Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden. Die Weiterbildung ist grundsätzlich mit dem eigenen Fahrzeug zu besuchen. Der Kursveranstalter kann Kursteilnehmern, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, Kursfahrzeuge zur Verfügung stellen.
  • Anbieter von Weiterbildungskursen
    in der näheren Umgebung