die Theorieprüfung kannst du frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolvieren.
für die Kategorie B beträgt das Mindestalter 17 Jahre, für die Kategorie A1 16 Jahre
lernen mit Hilfe der App, der Lern-CD oder im Theorie-Kurs bei mir
Die bestandene Theorieprüfung führt zum Lernfahrausweis
Neu per 1.1.2021: Lernfahrten mit 17 Jahren
Wer den Lernfahrausweis für Personenwagen ab 1. Januar 2021 vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erwirbt, muss eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen.
Damit die Führerprüfung trotz der einjährigen Lernphase mit 18 absolviert werden kann, darf der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden.
Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Geburtstag erwerben, gilt die zwölfmonatige Lernphase nicht
Der Führerausweis auf Probe Zweiphasenausbildung für Neulenker
Dauer der Probezeit Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen werden,
welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen.
Dauer der Weiterbildung
Innerhalb der ersten zwölf Monate der dreijährigen Probezeit, muss der Weiterbildungskurs besucht werden (Dauer 7 Stunden).
Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden.
Die Weiterbildung ist grundsätzlich mit dem eigenen Fahrzeug zu besuchen.
Der Kursveranstalter kann Kursteilnehmern, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, Kursfahrzeuge zur Verfügung stellen.